Hinweise zum Umgangsrecht für getrennt lebende Eltern während der Pandemie
Den Kinderschutzbund erreichen zahlreiche Anfragen dazu, wie der Umgang bei getrenntlebenden Eltern mit ihren Kindern trotz Ausgangs- und Kontakteinschränkungen während der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann bzw. muss.
Die Familienkonstellationen in Trennungs- und Scheidungssituationen sind sehr individuell und daher können wir hier keine passgenaue Lösung für alle Familien anbieten.
Aber hier einige Hinweise, die wir in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesjustizministeriums zum Thema formuliert haben:
Grundsätzlich besteht das Umgangsrecht fort und kann nicht aufgrund der derzeitigen Krise ausgesetzt werden. Die Beschränkungen erlauben den Kontakt zu den engsten Familienmitgliedern. Dennoch steht das Kindeswohl im Vordergrund und muss bei allen Überlegungen berücksichtigt werden.
Können die getroffenen Umgangsregelungen nicht eingehalten werden, müssen alternative Möglichkeiten gefunden werden. Das sollte im besten Fall friedlich und mit Verständigung auf gemeinsame Lösungen erfolgen, auch wenn es schwerfällt. Sollten gemeinsame Lösungen nicht gefunden werden, können Jugendämter oder Familienberatungsstellen vermittelnd eingeschaltet werden. Diese bieten zwar zurzeit zumeist keine persönlichen Gespräche an, nutzen aber die vielfältigen anderen Kommunikationsmöglichkeiten zur Unterstützung und Beratung von Familien.
Eine Verweigerung des Umgangs ist ausnahmsweise nur dann in Ordnung, wenn ein Kind oder ein Elternteil oder sonstige Personen aus dem Umfeld mit dem Virus infiziert sind. In diesen Fällen ist der Kontakt für 2 Wochen untersagt.
Das Coronavirus – Argument sollte aber nicht als Vorwand zur Verhinderung des Umgangs verwendet werden. Auch hier sollten die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, also das Kindeswohl, trotz vorhandener Elternkonflikte im Vordergrund stehen.
Ansprechpartner:
Toralf Längert
Telefon: 017634434872
Das Projekt richtet sich an getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern und deren Kinder, die eine unterstützende Begleitung für Besuchskontakte zwischen dem Elternteil, bei welchen das Kind nicht lebt, und dem Kind wünschen.
Supervision für MitarbeiterInnen:
„Gefördert durch die Ehrenamtsstiftung MV“