30 Jahre UN–Kinderrechtskonvention
Danke UNICEF. Unsere Bestellung ist angekommen. Gerade pünktlich zum Weltkindertag, auch in Greifswald und Wolgast!
Angela Leddin
Der Kinder-Aktionstag am 20. September 2019 in Greifswald steht unter dem Thema Kinderrechte.
Vor dreißig Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet.
Gegenüber damals hat sich die Situation von Mädchen und Jungen in vielen Bereichen verbessert. Sowohl die Hilfsorganisation „Save the children“ als auch das Kinderhilfswerk Unicef geben Zahlen an, die diese Aussage unterlegen. So sind beispielsweise rund um den Erdball weniger Kinder von Gewalt, Mangelernährung, fehlender Bildung, Kindersterblichkeit, Kindsmorde , Kinderehen und Kinderarbeit betroffen, was gleichzeitig einschließt, dass es hier noch viel zu tun gibt.
Auch in Deutschland haben die Anstrengungen gegen Kinderarmut Erfolge gezeigt. So berichtet die Bundesagentur für Arbeit über sinkende Zahlen der Unter-Achtzehnjährigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und die polizeiliche Kriminalstatistik weist im letzten Jahr weniger Fälle von Gewalt gegen Kinder aus. Allerdings wurden mehr Fälle sexuellen Missbrauchs gemeldet und die Verbreitung von Kinderpornografie hat deutlich zugenommen.
Angesichts dieser Tatsache setzen wir uns dafür ein, dass Kinder stärker über ihre Rechte aufgeklärt werden und sie diese besser verstehen, dass Kindern Beteiligungsrechte ermöglicht werden und Projekte angeboten bekommen, in denen sie Widerstandsfähigkeit erlernen.
Wir begrüßen die Initiative des unabhängigen Bundesbeauftragten „Kein Raum für Missbrauch“:
- Orte, an denen sich Kinder aufhalten, dürfen Missbrauch keinen Raum geben.
- Sexueller Missbrauch ist eine geplante Tat.
- Wir müssen Unsicherheit und Ahnungslosigkeit überwinden, indem wir festlegen, wie wir das tun wollen.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald arbeitet gerade an einem Kinderschutzkonzept, was wir als Kinderschutzbund Vorpommern-Greifswald sehr begrüßen.
Konvention über die Rechte des Kindes
20.November 1989
Die nachfolgende Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert.
Das Original findest du unter https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Artikel 1
Jeder Mensch unter 18 Jahren hat diese Rechte!
Art.43 bis Art.54 erklären wie die Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen wie UNICEF dafür sorgen wollen, dass die Kinderrechte eingehalten werden.
Illustrationen:
Atelier Wolfgang Friesslich, Nürnberg